Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

H. Niemeyer GmbH
Steven 2 – 31135 Hildesheim

1) Allgemeines – Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautenden Vereinbarungen, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt wurden, wird hiermit widersprochen.

2) Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und haben höchstens 6 Monate Gültigkeit.

3) Aufträge

Eine Bestellung wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen. Ausgenommen hiervon sind Abrufe zu Lieferverträgen und Bestellungen, für die keine gesonderte Bestätigung erstellt wird. Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk („EXW“ Incoterms 2010). Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, werden ausgeschlossen.

4) Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefermengen, Lieferfristen und –termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger , richtiger und hinreichender Selbstbelieferung sowie einer funktionsfähigen und störungsfreien Versorgung mit Rohstoffen, freien Verkehrswegen und einem störungsfreien Betrieb der Anlagen und Einrichtungen in unserem Unternehmen.
Liefermengen, Lieferfristen und –termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden, die übliche Nennung von Terminen in Bestellungen oder Einzelabrufen genügt hierfür nicht. Für Verzögerungsschäden haften wir nur bei schuldhafter Versäumung eines verbindlich vereinbarten Termins oder falls die Lieferung/Leistung schuldhaft trotz Mahnung nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb der mit der Mahnung gesetzten Frist erbracht wird. Mahnungen dürfen frühestens eine Woche nach Ablauf eines vom Besteller gewünschten Liefertermins ausgesprochen werden und müssen uns eine Frist zur Lieferung/Leistung von mindestens einer weiteren Woche einräumen.

Unsere Haftung im Falle eines Verzugs ist auf einen Höchstbetrag von 20 v.H. des Nettokaufspreises für die vom Verzug betroffene Abrufmenge beschränkt. Nettokaufpreis in dem vorgenannten Sinne ist der Kaufpreis ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und ohne etwaige Versand- und Verpackungsaufschläge. Eine Haftung für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Besteller hat uns auf drohende Schäden hinzuweisen und sich wegen schadensmindernder Maßnahmen mit uns abzustimmen. Gesetzliche Rücktrittsrechte und zwingende Haftungen bleiben unberührt.

5) Gefahrenübergang

Mit der Bereitstellung der Ware für das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über.

6) Reproduktionsrecht

Reproduktionsfähige Skizzen, Zeichnungen, Datenträger o.ä., die der Besteller uns zur Verfügung stellt, bleiben sein Eigentum. Die Verantwortung dafür, dass uns gelieferte Entwürfe, Skizzen, Vorlagen und Datenträger nicht gegen Urheberrechte, Warenzeichen oder bei Gericht hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, liegt beim Besteller.

7) Korrekturabzüge und Freigabemuster

Die Freigabe vorgelegter Korrekturabzüge oder Ausfallmuster befreien uns von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der nach diesen Unterlagen hergestellten Produkte. Müssen durch uns Änderungen auf Wunsch des Bestellers vor der Freigabe erfolgen, werden hierfür Kosten in angemessener Höhe berechnet. Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, übernehmen wir ebenfalls keine Verantwortung.

8) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach dieser Frist befindet sich der Besteller automatisch in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB als Schadenersatz zu verlangen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse.

9) Mehr- oder Minderlieferung

Für Artikel, die speziell nach Kundenwünschen gefertigt werden, behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von entweder +/- 5% oder + 10% vor.

10) Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsen den Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch

den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.

11) Gewährleistung

Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Der Besteller ist nicht berechtigt, uns mit Prüfkosten zu belasten.
Die Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung vertragsgemäßer Ware. Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate ab Lieferung.

12) Rücktritt

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet, in Vermögensfall gerät, insbesondere wenn über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Insolvenzverfahren beantragt / eröffnet wird. Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Schadenersatzansprüche zu.

13) Haftung

Unsere Haftung auf Schadens- und/oder Aufwendungsersatz wird, soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, insgesamt wie folgt beschränkt:
Die Haftung aus jedem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Abweichend hiervon haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, hierbei jedoch begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist in jedem Falle ausgeschlossen.

Die Haftung ist je Lieferung auf den Wert der Lieferung (netto) beschränkt, sofern nicht weitergehender Versicherungsschutz oder weitergehende Ansprüche gegen Dritte bestehen. Beläuft sich der Nettoauftragswert einer Lieferung auf weniger als € 10.000,00, so gilt der Betrag von € 10.000,00 anstelle des tatsächlichen Nettoauftragswerts als Haftungsgrenze, soweit nicht weitergehender Versicherungsschutz oder weitergehende Ansprüche gegen Dritte bestehen. Insgesamt ist unsere Gesamthaftung auf den Auftragswert (netto) der Gesamtmenge begrenzt, soweit nicht weitergehender Versicherungsschutz oder weitergehende Ansprüche gegen Dritte bestehen.

Sämtliche Haftungsbegrenzungen oder –ausschlüsse gelten nicht für Personenschäden, Schäden an privat genutzten Gegenständen und für sonstige Fälle einer zwingenden, d.h. vertraglich nicht beschränkbaren Haftung.

14) Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand ist Hildesheim. Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Hildesheim.

15) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Hildesheim, den 01.01.2018